Umarbeitung 

Sie haben bereits eine Grabanlage / einen Grabstein z.B. aus einer Grabauflösung oder Grababräumung, dann besteht die Möglichkeit diese aufzuarbeiten und an eine andere Stelle zu versetzen. Voraussetzung ist, dass Maße, Material und Steinmindeststärken der Friedhofsordnung entsprechen.

Sind alle Voraussetzungen gegeben, ist eine Erweiterung oder Umgestaltung (z.B. andere Denkmalform, Steinabdeckplatten oder Einfassung) möglich.

Bei Städten und Gemeinden ist ein Grabmalgenehmigungsantrag einzureichen. Diese Formalitäten übernehmen wir gerne für Sie.

Aufgrund unserer Erfahrung und der unserer Lieferanten schaffen wir es meistens, Steine passend in Farbe und Struktur zu finden. Was die neugestaltete Grabstätte harmonisch wie aus einem Guss erscheinen lässt.

Bei Interesse beraten wir Sie gerne.

Hier sehen Sie drei Umarbeitungen, bei denen die Steinabdeckplatten erst Jahre später hergestellt, angepasst und versetzt wurden:

 

 

 

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