Grabauflösung
Die Auflösung einer Grabstätte erfolgt wenn das Nutzungsrecht abgelaufen ist. Grabstein, Einfassung, Abdeckplatten, Bewuchs und Fundamente werden abgräumt und entsorgt.
Die Grabstätte fällt damit an die Stadt oder Gemeinde zurück. In der Regel erlöschen Ihre Verpflichtungen zur Pflege aber auch Ihre Rechte am Grabplatz.
Grabauflösungen müssen, wenn nicht von der Stadt oder Gemeinde dazu automatisch aufgefordert wird, zuvor dort genehmigt werden.
Nach erteilter Genehmigung übernehmen wir diese Arbeiten gerne für Sie.
Danke für Ihr Interese, bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.